Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus — bis zu 2.000 € pro Stellplatz
Alles, was Sie zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr wissen müssen — kompakt aufbereitet, mit FAQ und Eckdaten.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Komponenten, die für eine voll funktionsfähige Ladeinfrastruktur am Mehrparteienhaus nötig sind.
- Vorverkabelung von Stellplätzen
- Ladepunkte (Wallboxen) in Verbindung mit der Vorverkabelung
- Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
- Technische Ausrüstung: Edge-Device, Lastmanagement, Zähler
Förderhöhen je Stellplatz
Drei Ausstattungsstufen — die höchste Förderung gibt es für bidirektionale Wallboxen.
| Maßnahme je Stellplatz | Förderhöchstbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Reine Vorverkabelung | bis 1.300 € | Wallbox später nachrüstbar |
| Vorverkabelung + Ladepunkt (11–22 kW) | bis 1.500 € | Standard-Förderung |
| Vorverkabelung + bidirektionaler Ladepunkt | bis 2.000 € | V2H/V2G-fähig — höchste Förderung |
Voraussetzungen — passt Ihr Objekt?
Sechs Kriterien entscheiden, ob ein Antrag bewilligungsfähig ist.
- Mehrparteienhaus mit mind. 3 Wohneinheiten
Überwiegend Wohnnutzung. Mischobjekte mit dominantem Gewerbeanteil sind ausgeschlossen.
- Mind. 6 Stellplätze und mind. 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze
Beispiel: 30 Stellplätze → mindestens 6 davon müssen elektrifiziert werden.
- Stellplätze ausschließlich von Bewohnern genutzt
Nicht öffentlich, nicht gewerblich. Kein Gast-Laden, keine Carsharing-Plätze.
- Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien
Ökostromtarif für die Wallboxen oder eigene PV-Anlage am Objekt.
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Vergabe oder Bestellung erst nach Bewilligung des Antrags.
- Zweckbindungsfrist 3 Jahre
3 Jahre Betrieb nach Inbetriebnahme — sonst muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Drei Förderaufrufe — wer bekommt welchen
Das Programm ist in drei Aufrufe unterteilt — jeder mit eigener Zielgruppe und Antragsfrist.
| Aufruf | Antragsberechtigte | Verfahren | Antragsfrist | Förderhöhe |
|---|---|---|---|---|
| 1 | WEG und Mitglieder | De-minimis (Pauschale) | 10.11.2026 | bis 2.000 €/SP |
| 2 | KMU und Privateigentümer | De-minimis (Pauschale) | 10.11.2026 | bis 2.000 €/SP |
| 3 | Unternehmen mit großen Wohnbeständen | Wettbewerblich, max. 70 % | 15.10.2026 | bis 2.000 €/SP |
Fristen ab Bewilligung
Nach dem Förderbescheid läuft eine klare Zeitleiste — verpassen Sie keinen Meilenstein.
- ⬤Bewilligung
Förderbescheid liegt vor. Ab jetzt läuft die Frist.
- + 6 MonateWEG-Beschluss vorlegen
Beschluss der Eigentümerversammlung zur Maßnahme.
- + 9 MonateVerbindliche Beauftragung
Auftrag an Installationspartner und Hardware-Lieferanten.
- + 24 MonateVorhaben abgeschlossen
Anlage in Betrieb, Inbetriebnahmeprotokoll eingereicht.
- + 3 JahreZweckbindung endet
Ab hier können Stellplätze umgewidmet oder verkauft werden, ohne Rückzahlung.
Häufige Fragen zum Förderprogramm
Antworten zu den häufigsten Detailfragen aus WEG, Eigentümer- und Bestandshalter-Gesprächen.